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cora

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Freitag, 11. Juli 2014, 06:06

TASSO e.V. informiert: Urlaub ohne Tier muss gut vorbereitet sein

Die Ferienzeit stellt viele Haustierbesitzer vor die Entscheidung, wer sich um ihr Tier während ihres Urlaubs kümmert, oder ob sie es mit den Urlaub nehmen. Doch nicht überall sind Tiere so ohne weiteres willkommen.

Knapp 60 Prozent der Deutschen ab 14 Jahren machten 2013 im Ausland Urlaub (Quelle: statista.com). Der Trend setzt sich auch in diesem Jahr fort. In vielen Fällen ist die Einreise der Haustiere aus dem Ausland aber nur unter bestimmten Aspekten erlaubt oder mit hohen Auflagen verbunden. In jedem Fall benötigen die Tierhalter für Hund und Katze beim Grenzübertritt einen blauen EU-Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung dokumentiert und müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Darüber hinaus gelten in einigen europäischen Ländern Einreiseverbote für bestimmte Hunderassen.

Wer sein Tier nicht mit in den Urlaub nehmen kann oder möchte, hat die Möglichkeit, für die Urlaubszeit eine Betreuung für sein Tier zu organisieren. TASSO empfiehlt, das Tier am besten in die Hände von Menschen zugeben, die es bereits kennt.

Folgendes sollten Sie beachten:

Am besten ist es, das Tier in seiner vertrauten Umgebung zu belassen.
Sollte das nicht möglich sein, sollten Sie so viel Vertrautes wie möglich, beispielsweise Spielzeug, Decken, Kissen, Körbchen, mit zur Betreuung nehmen.
Geben Sie das Tier bereits einen Tag vorher ab. So vermeiden Sie Stress bei Tier und Halter während Ihrer Abreise.
Denken Sie in jedem Fall daran, dass Ihr Tier gechippt und bei TASSO registriert sein sollte. Im Falle des Entlaufens hat Ihre „Urlaubsvertretung“ so die besten Chancen, Ihren Vierbeiner wiederzufinden.

Haltern, die keinen Tiersitter organisieren können, stehen Tierpensionen für die Urlaubszeit zur Verfügung. Bei der Auswahl gilt es genau zu prüfen, ob die Einrichtung die richtige für das eigene Tier ist.

Folgendes können Sie tun:

Fragen Sie andere Tierbesitzer, Ihren Tierarzt oder Ihren örtlichen Tierschutzverein, ob er/sie eine Einrichtung empfehlen kann.
Wenn Sie sich ohne Empfehlung um eine Tierpension bemüht haben, fragen sie bei Ihrem Tierarzt, ob aus seiner Sicht etwas gegen die Abgabe Ihres Tiers in diesem Hause gibt.
Besuchen Sie die Tierpension im Vorfeld vor Ort. Achten Sie darauf, wie die Tiere dort leben. Haben Sie genügend Auslauf? Gibt es Zugang zu Freiflächen?
Lassen Sie sich den Sachkundenachweis (nach §11 TierSchG) der Tierpension zeigen. Er ist Pflicht und gibt über die Seriosität des Hauses Auskunft.

Vor allem in der Urlaubszeit passiert es vermehrt, dass Tiere von ihren Haltern ausgesetzt werden, weil diese sich nicht rechtzeitig um eine Urlaubsbetreuung gekümmert haben. „Nach §3 Ziffer 3 TierSchG ist es verboten, ein Tier auszusetzen“, erklärt Mike Ruckelshaus, tierschutzpolitischer Sprecher von TASSO. „Das Aussetzen von Tieren stellt keineswegs ein Kavaliersdelikt dar, sondern ist eine Ordnungswidrigkeit, die nach dem Tierschutzgesetz mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet wird.“


© Copyright TASSO e.V.
Solange Menschen denken dass Tiere nicht fühlen, fühlen Tiere dass Menschen nicht denken
Ich kann nicht alle Hunde dieser Welt retten, aber ich kann versuchen die Welt dieses Hundes retten


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