Neue EU-Vorschrift: Tierversuchsfreier Test für Muschelgiftnachweis - Tasso Newsletter - Treuepfoten

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cora

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Mittwoch, 6. Juli 2011, 05:38

Neue EU-Vorschrift: Tierversuchsfreier Test für Muschelgiftnachweis

Dass Tierversuche nicht sein müssen, beweist eine neue EU-Vorschrift, die am 1. Juli 2011 in Kraft tritt. Nach diesem Zeitpunkt muss nach Auskunft des Vereins Ärzte gegen Tierversuche für die Überprüfung von Algengiften in Muscheln ein tierversuchsfreies Verfahren eingesetzt werden. Das sind 300.000 Tierversuche weniger! In der EU ist es seit 1991 vorgeschrieben, Muscheln auf das Vorhandensein von Algengiften zu untersuchen, bevor sie für den Verzehr freigegeben werden. Hierfür werden jeweils drei Mäusen Stichproben der Muscheln in die Bauchhöhle injiziert. Als giftig gilt der Fang, wenn zwei der drei Tiere sterben.

Nach Art der Symptome, die die Algenvergiftung hervorrufen kann, werden drei Giftgruppen unterschieden: Gifte, die Amnesie (Gedächtnisstörungen für zeitliche und inhaltliche Erinnerungen) hervorrufen; solche, die lähmen; und eine dritte Gruppe, die Durchfall erzeugt. Für die erste Gruppe gibt es bereits seit Jahren eine tierversuchsfreie Testmethode. Ab Juli 2011 gilt ein tierfreier Test EU-weit nun auch für die Durchfall erregenden Gifte. Allein für die Symptomgruppe der lähmenden Gifte müssen weiterhin noch Mäuse qualvoll sterben.

Der Beschluss der EU ist ein wichtiges Zeichen auf einem langen, steinigen Weg hin zu mehr Verantwortung für Tiere als lebende und fühlende Wesen.


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