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Shila

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Montag, 5. November 2012, 19:42

Reisen mit Heimtieren in der EU: Tierschützer fallen durch juristisches Raster

Reisen mit Heimtieren in der EU:
Tierschützer fallen durch juristisches Raster

Wenn sich nicht schnell und massiv etwas an dem derzeitigen Änderungsentwurf zur "Verordnung des Europäischen Parlamentes über die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken" ändert, dann haben ethisch motivierte Tierschützer, die Auslandshunde nach Deutschland bringen, kaum mehr eine Chance, Hunden im Ausland zu helfen. "Der derzeitige Entwurf gilt nur für den einzelnen Tierhalter im Reiseverkehr und würde somit Tierschützer eindeutig in die Schiene des Hundehandels drängen. Das bedeutet das Aus für den Auslandstierschutz", so Petra Zipp, Vorsitzende des Bundes gegen Missbrauch der Tiere (bmt).

Im Auftrag von TASSO und dem bmt hat der im Tierschutzrecht versierte Rechtsanwalt Dr. Konstantin Leondarakis der EU im Rahmen einer Stellungnahme Vorschläge unterbreitet, wie die Verordnung auf Tierschutztransporte angewendet werden könnte.

Eine der Hauptforderungen der Tierschützer ist eine Erweiterung der Ausnahmeregelungen für Tierschutzorganisationen, die Tiere im Ausland vor unnötigen Schmerzen, Leiden, Schäden oder sogar dem Tod bewahren, und die dabei keine gewerbliche Absicht verfolgen.

Darüber hinaus wird gefordert, dass Tierärzte, die den Heimtierausweis ausstellen, Tiere unverzüglich in einem nationalen Heimtierregister, welches Mitglied des europaweiten Netzwerkes Europetnet ist, registrieren. "Diese Maßnahme würde nicht nur zum Bürokratieabbau beitragen sondern auch den illegalen Welpenhandel erschweren", so Philip McCreight, Leiter von TASSO e.V.

Mehr zu diesem Thema finden Sie auf unserer Homepage: www.tasso.net/Gutachten-Tierschutz


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