Nicht immer haftet der Halter - Tasso Newsletter - Treuepfoten

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sil

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Montag, 2. Juni 2008, 07:03

Nicht immer haftet der Halter

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Hund verursacht Unfall -

Nicht immer haftet der Halter



Im zugrunde liegenden Fall war eine Hundehüterin mit dem Hund ihres Bekannten unterwegs. Der Hund riss sich plötzlich ohne ersichtlichen Grund von der Leine los. Die „Hundesitterin“ lief hinter dem Hund her. Ein Autofahrer musste ausweichen, um weder Mensch noch Hund zu gefährden. Zum Sach-Schaden von 5.000 Euro kam es, als ein weiteres Auto das ausweichende Auto überholen wollte. Die Hundehaftpflichtversicherung weigerte sich zunächst, den Schaden zu begleichen und begründete ihre Entscheidung damit, dass das Auto angesichts des über die Straße laufenden Hundes nicht hätte überholen dürfen. Das Landgericht Coburg entschied zu Gunsten der Hundehalterin; die Versicherung muss den Schaden bezahlen. (Az 22O 283/07).

Begründung: Ein Autofahrer muss nicht damit rechnen, dass sich ein Hund unvermittelt losreißt, zumal er ordnungsgemäß angeleint war. Auch waren die Autos nicht zu schnell unterwegs. Der Unfall hätte laut Auffassung des Gerichtes nicht vermieden werden können. „Das Beispiel zeigt einmal mehr, wie wichtig eine Hundehaftpflichtversicherung ist, die manche Tierhalter leider immer noch lieber sparen möchten.“, so Andrea Thümmel von der Tierschutzorganisation TASSO e.V. „Außerdem muss überprüft werden, ob im Versicherungsschutz auch der Tierhüter mit eingeschlossen ist.“, so Thümmel weiter



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silvia und pointernase von denia-dogs-team

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