Registrierpflicht für Hunde in Österreich seit dem 1. Juli 2008 - Tasso Newsletter - Treuepfoten

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Sonntag, 13. Juli 2008, 11:21

Registrierpflicht für Hunde in Österreich seit dem 1. Juli 2008

Registrierpflicht für Hunde in Österreich seit dem 1. Juli 2008

Seit dem 1. Juli gilt in Österreich die Registrierpflicht für neugeborene Hunde. Welpen müssen demnach innerhalb von drei Monaten gechippt und in einer von den österreichischen Tierärzten betriebenen Datenbank registriert werden. Allen anderen Hunden wird eine „Gnadenfrist“ für Chippen und Registrieren bis Ende 2009 eingeräumt. Grundsätzlich sei diese Verpflichtung zu begrüßen, betont Philip McCreight, Leiter der auf das Wiederfinden vermisster Heimtiere spezialisierten Tierschutzorganisation TASSO e.V. im deutschen Hattersheim. Denn nur registrierte Tiere ließen sich rückvermitteln. Was der TASSO-Chef aber kritisiert, ist die alpenländische Umsetzung: „Zwischen 50 und 60 Euro sollen chippen und registrieren kosten“, so McCreight. „Das Chippen ist damit nahezu doppelt so teuer wie in Deutschland. Hinzu kommen noch 2,40 Euro für die Halsbandplakette. Für mich ist die Registrierflicht eine Euro-Melkmaschine, von der Hundebesitzer erst in letzter Instanz profitieren.“

Der Chef des seit mehr als 25 Jahren existierenden Vereins weist darauf hin, dass deutsche Heimtierbesitzer alle vergleichbaren Leistungen bis auf das – nur von Tierärzten durchführbare – Chippen kostenlos erhalten. „Die Aufnahme in die TASSO-Datenbank ist ebenso gratis wie die SOS-Halsbandplakette und unsere umfangreichen Such- und Vermittlungsdienste.“ Die Effizienz der letzteren stellt McCreight ohnehin in Frage: „Wer einen Hund findet, soll auf der Homepage des österreichischen Registers die Chip-Nummer eingeben, um an die Kontaktdaten des Halters zu kommen. Trägt der Hund keine Halsbandplakette mit eingravierter Nummer, bleibt nur der Weg zum Tierarzt. Der dann vielleicht feststellt, dass das Tier gar nicht gechippt und somit auch nicht identifizierbar ist.“

Für McCreight ist diese Abhängigkeit vom Internet untragbar. „Nicht jeder hat einen Netzzugang, zudem kann man einen Tierarzt außerhalb der normalen Sprechzeiten nur über den Notdienst erreichen, das ist viel zu umständlich“, meint der Experte. Bei TASSO dagegen stünden speziell geschulte Mitarbeiter rund um die Uhr an jedem Tag im Jahr telefonisch zur Verfügung. „Oft reicht schon eine genaue Beschreibung des Tieres zur Identifizierung“, sagt McCreight. „Unsere Leute kümmern sich dann persönlich um den Kontakt mit dem Tierbesitzer, in Österreich dagegen wird diese häufig recht aufwändige Prozedur dem Finder überlassen.“ McCreight empfiehlt österreichischen Hundebesitzern, die kostenlosen Leistungen von TASSO zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Chip- und Registrierpflicht in Anspruch zu nehmen. Nicht zuletzt wegen der unkomplizierten Abwicklung im Ausland: „Wird ein bei uns registrierter österreichischer Hund beispielsweise auf Mallorca oder in Italien gefunden, ruft der Finder einfach bei uns an – wir erledigen den Rest. Ob das mit der Hotline bei der ‚staatlichen‘ Registrierdatenbank auch funktioniert, bezweifle ich sehr stark …“


TASSO e.V.
Frankfurter Str. 20 ● 65795 Hattersheim ● Germany
Telefon: +49 (0) 6190.937300 ● Telefax: +49 (0) 6190.937400
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