Islamisches Schächt-Opferfest Kurban Bayrami vom 25. bis 28. Oktober 2012 - Newsletter allgemein - Treuepfoten

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Thorichtys

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1

Montag, 22. Oktober 2012, 19:31

Islamisches Schächt-Opferfest Kurban Bayrami vom 25. bis 28. Oktober 2012



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Liebe Freunde der Tiere,

das islamische Schächt-Opferfest "Kurban Bayrami" findet vom 25. bis 28. Oktober 2012 statt. Dazu zunächst die geschichtliche Grundlage in Stichworten:

Die Erzählung von der Beinahe-Opferung Isaaks (Gen 22,1-19) durch Abraham oder im Islam das Gedenken an den Propheten Ibrahim, der bereit war, seinen Sohn Ismail an Allah zu opfern, ist die Basis für das Opferfest Kurban Bayrami, dem höchsten sunnitischen Feiertag.
Zum Gottesglauben und speziell zur Bibel äußerte sich der große Albert Einstein in einem Brief 1954 wie folgt: "Das Wort Gott ist für mich nichts als Ausdruck und Produkt menschlicher Schwächen, die Bibel eine Sammlung ehrwürdiger, aber doch reichlich primitiver Legenden. Keine noch so feinsinnige Auslegung kann (für mich) etwas daran ändern."
Nach islamischem Glauben ist jeder wirtschaftlich Bessergestellte dazu verpflichtet, ein Opfer zu bringen. Als Opfertiere dienen Schafe, Rinder oder Kamele, wobei das zu opfernde Tier gesund sein muss und ein weibliches Tier nicht trächtig sein darf.

Ein Merkmal des Opferfestes ist ferner, dass gesellschaftliche Vergnügungen organisiert werden. Besonders in den Städten und Ortschaften islamischer Staaten treffen sich die Kinder und Jugendlichen an den Stellen, an denen die Opfertiere geschlachtet werden; diese Orte fungieren zu diesen Zeiten als eine Art Messegelände, der Tiermord wird zum blutigen Spektakel.
In Deutschland leben zwischenzeitlich mehrere Millionen Bürger islamischen Glaubens, welche diese Glaubenswelt logischerweise nach Deutschland transferieren.

Vorsätzliche Tierquälerei durch Schächten

Damit Sie überhaupt eine genaue Vorstellung bekommen, von welch barbarischer Tierquälerei gesprochen wird, betrachten Sie bitte den nachfolgenden Film: Hier gehts zum Film!

"Betäubungsloses Schächt-Schlachten von warmblütigen Wirbeltieren ist als bewusste und vorsätzliche Tierquälerei einzustufen, sonst wäre diese Tötungsart nicht laut Tierschutzgesetz generell verboten - und wird eben nur durch diese "Ausnahmegenehmigung" nach nach § 4a Abs. 2 Nr.2 TierSchG ermöglicht. Dieser Paragraph ist unter der (falschen) Annahme und der Voraussetzung entstanden, es gäbe Vorschriften gewisser Religionsgemeinschaften, die eine Betäubung vor dem Schächten zwingend untersagen. Dass das nicht der Fall ist, ist heute allgemeiner Wissensstand - damit hat dieser Gesetzesvorbehalt seinen Sinn verloren und wäre ersatzlos zu streichen. Aber dafür fehlt "unseren" Volksvertretern offenbar der Mut, das logische Denkvermögen und v.a. das Mitgefühl mit der wehrlosen Kreatur" fasst Ulrich Dittmann vom Arbeitskreis für humanen Tierschutz zusammen.
Tierarzt und Tierschützer Dr. Franz-Joseph Plank von ANIMAL SPIRIT: "Gerade letztere Bestimmung lässt erkennen, wie sinnlos dieser ganze Paragraph mit seiner Ausnahmeregelung ist. Wer kontrolliert in der Praxis wirklich, ob die Tiere unmittelbar nach dem Schächtschnitt auch wirksam betäubt werden, dass sie dann angeblich nichts mehr spüren? Und ist das in der Praxis überhaupt realisierbar, ein Tier wirksam zu betäuben, das gerade in extremer Todeangst und unsäglichen Schmerzen um sich schlägt? Zudem kontrolliert wohl kein Amts- oder Schlacht-Tierarzt, wieviele dieser armen Lämmer, Kitze oder Kälber dieser Tage in Hinterhöfen oder Badezimmern aufgeschlitzt werden - und das sicherlich nicht von ausgebildeten Schächt-Schlachtern!"

Wie ausgeführt, ergeben sich im Zusammenhang mit den verschiedenen Glaubensrichtungen innerhalb des Islam zahllose Diskussionen um das Schächten. Während einige religiöse Führer eine Betäubung vor dem Schächten als durchführbar ansehen, wäre dieser Vorgang für andere eine Unterdrückung des Islam. Soweit die offizielle Sprachregelung.

Tatsächlich wird aber über den Weg der Glaubensfreiheit ein Marktsegment bedient, das sich aus dem üblichen wirtschaftlichen Wettbewerb der Fleischlobby profitträchtig separieren lässt. Lebensmittelkonzerne wittern einen neuen Milliardenmarkt und dass sich mit dem religiös geprägten Konsumverhalten gut verdienen lässt, erkennen allmählich auch deutsche Unternehmen und werden von skrupellosen deutschen Politikern in ihrem lebensverachtenden Handeln gefördert.
"Ibi fas ubi proxima merces - da ist das göttliche Recht, wo der nächste Profit ist", schrieb Lukan vor 2000 Jahren; "da ist das Tierelend, wo der nächste Profit ist", die heutige Leitformel des ethischen Untergangs.

Kritische Schlussfolgerung zur Religionsfreiheit

Sowenig wie Dummheit verboten werden kann, sowenig lassen sich Glaubensvorstellungen und mystische Phantastereien - entbehren sie auch jeglicher realen Grundlagen - eindämmen. Für ein reibungsloses Nebeneinander ist es jedoch grundsätzlich begrüßenswert, jedem Einzelnen ein Maß an kultischer Freiheit zuzubilligen, das seiner intellektuellen Fähigkeit entspricht und ihm Zufriedenheit garantiert.

Es ist aber unbestreitbar ein Verbrechen, eine Glaubensvorstellung dargestellter Art über das Leben und Leiden real existierender Lebewesen zu stellen, das Recht auf freie Berufsausübung über Leid, Schmerz und Angst von Tieren zu stellen, die dem Menschen in seiner Leidensfähigkeit in nichts nachstehen.

Ein Staat, ein Mensch, der fiktive Glaubenswelten höher bewertet als das Leid in der Realität, hat sich moralisch diskreditiert, tritt alle menschlichen Werte und Wertvorstellungen in den Dreck des Profits, des eigenen Vorteils - er hat sich zum moralischen Paria zurückentwickelt. Solange Ehrfurcht vor dem Leben nur Ehrfurcht vor Menschenleben beinhaltet, ist jeder Humanismus grotesk und wertlos.

Es kommt aber noch die zweite Komponente hinzu. Innerhalb der Glaubensvorschriften werden die absurdesten Anweisungen, den Menschen betreffend, ausgeblendet und nicht befolgt. Mag es noch bei jedem einzelnen ein Privatvergnügen sein, sich an Kleidungs-, Waschungs- und Ernährungsvorschriften zu halten, die Tausende von Jahren zurückliegen, mag er diese Regeln zur Befriedigung seiner eigenen geistigen Sklaverei bis zum Exzess befolgen; er behindert und stört damit niemanden.

Kein Privatvergnügen ist es hingegen, wenn so konsequent, wie die menschbezogene Anordnungen der Todesbefehle in den "heiligen Schriften"
n i c h t befolgt werden, wenn genauso konsequent Todesbefehle, welche die wehrlose Tierwelt betreffen, a u s g e f ü h r t werden.
Dieses Verhalten ist ein sittlicher Skandal, eine ethischen Unredlichkeit erster Güte, einen moralisches Verbrechen, eine Verlogenheit, die von Staat und Kirche gleichermaßen getragen wird.
Details zu den Mordbefehlen der Bibel lesen Sie bitte in dieser Zusammenstellung nach:
http://www.pro-iure-animalis.de/index.ph…=1022&Itemid=54

Wir stehen somit vor einer Glaubenswelt, die versucht, archaische Vorschriften, die teilweise 3000 Jahre zurückliegen, zur eigenen Machterhaltung auf dem Rücken der Ärmsten der Armen, auf dem Rücken der unschuldigen Tierwelt, auszuleben.
Hieraus resultiert das größte Verbrechen der Menschheit, die Elend, Leid, Schmerz und Angst über die gesamte Welt der Lebewesen gebracht hat und weiter bringen wird, es ist der Todesstachel für klare Vernunft, es ist der Freibrief für jedwede Auswüchse von Glaubenshalluzinationen und damit der Katalysator für einen Sturz in den moralischen Nihilismus!

Wir bitten Sie eindringlich, helfen Sie mit, damit künftig keinem Tier mehr in Deutschland für imaginäre Glaubensvorstellungen die Kehle bei vollem Bewusstsein durchschnitten wird.
Denn:
"Gottlos ist nicht, wer die Götter der Menge beseitigt, sondern wer die Anschauungen der Menge auf die Götter überträgt." (Epikur, Brief an Menoikeus)

Eine ausführliche Erörterung der geschilderten Problematik aus analytisch-atheistischer findet der interessierte Leser in dem Traktat "Die Seelenverkäufer", welches Sie nur über uns beziehen können.
Hier gehts zum Buch!
http://www.pro-iure-animalis.de/index.ph…d=338&Itemid=89





Herzliche Grüße
für pro iure animalis

Dr. Gunter Bleibohm und Harald Hoos


Weitere Infos unter:
www.pro-iure-animalis.de

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Bornergasse 45 | 76829 Landau | 06341-899040 | hoos@pro-iure-animalis.de

Kontakt:
Dr. Gunter Bleibohm | bleibohm@pro-iure-animalis.de
Harald Hoos | hoos@pro-iure-animalis.de


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